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ö.b.v. Sachverständigenbüro für das Elektroinstallateur- und Elektromechanikerhandwerk

VDE Prüfung nach BGV A3

Mehr Sicherheit am Arbeitsplatz durch die elektrische Betriebsmittelprüfung nachDGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) und DGUV Vorschrift 4 (ehem. GUV-V A3).

VDE Prüfungen nach:

  • DIN VDE 0701-0702
  • BGV A3
  • DGUV Vorschrift 3
  • GUV I 5190
  • Prüfung nach weiteren Vorschriften auf Anfrage!


Zur Prüfung ihrer Elektroinstallation verwenden wir - für Ihre Sicherheit - modernste Messtechnik.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Wie oft muss die BGV A3 Prüfung gemacht werden?

  • Elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel in "Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art" (VDE 0100 Gruppe 700) jedes Jahr.
  • Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel alle 4 Jahre.

Genauere Angaben der BGV A3 Prüffristen können Sie der Grafiken entnehmen:

Prüffristen für ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel:

Ortsfeste_elektrische_Anlagen_und_Betriebsmittel_-_wie_oft_prüfen_-_bgv_a3_550_335.jpg


Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel:

Ortsveränderliche_elektrische_Betriebsmittel_-_wie_oft_prüfung_-_bgv_a3_550_378.jpg


Prüffristen für Schutz- und Hilfsmittel:

Schutz-_und_Hilfsmittel_550_350.jpg

Hier gelangen Sie zur BGV A3 Unfallverhütungsvorschrift:

Hier klicken: BGV A3 Unfallverhütungsvorschrift ! Download BGV A3 Prüfungsvorschrift.

Auszug aus DGUV Vorschrift 3 (BGV A3):

§3 Abs. 1 "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden."

§3 Abs. 2 "Ist bei einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Betriebsmittel ein Mangel festgestellt worden, d.h. entsprechen sie nicht oder nicht mehr den elektrotechnischen Regeln, so hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Mangel unverzüglich behoben wird, falls bis dahin eine dringende Gefahr besteht, hat er dafür zu sorgen, dass die elektrische Anlage oder das elektrische Betriebsmittel im mangelhaften Zustand nicht verwendet werden."

§5 Abs. 1,2 "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in bestimmten Abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden. Wichtig ist insbesondere der Hinweis, dass entsprechend dieser Anweisung darauf zu achten ist, dass bei der Prüfung die entsprechend geltenden technischen Regeln zu beachten sind. Außerdem wird noch darauf hingewiesen, dass auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen ist ". Nach obiger Sachlage ist jede Gewerbetreibende/Firma zur Durchführung von Sicherheits- Überprüfungen an "ortsveränderlichen Betriebsmitteln" (während des Betriebes ortsveränderliche Geräte und Maschinen, mit denen elektrische Energie genutzt, umgewandelt und übertragen wird, ) gemäß BGV A3 (VDE 0701/0702) verpflichtet. [Quelle der Prüffristen: vbg.de - Stichwort: Gesetze/Vorschriften, BGV, BGV A3, §5 Prüfungen; Stand 04.06.2016 // Quelle der Prüfungsordnung: www.bgw-online.de]

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